Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich und Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.1. Diese umfassen die LimeTree Kindercamps und alle Aktivitäten in diesem Zusammenhang.

1.2. Der Verein food.body.world führt die LimeTree Kindercamps im Bereich Ernährung, Gesundheit und Nachhaltigkeit durch (im folgenden Veranstalter genannt). Mit der Anmeldung zum LimeTree Kindercamp erklären sich die Eltern des/der Teilnehmers/in unwiderruflich mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden. 

1.3. Abänderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und haben im Falle von abweichenden Sondervereinbarungen nur dann Wirksamkeit, wenn diese schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.

1.4. Anmeldungen für das LimeTree Kindercamp über das Online-Formular des Sportamts Stadt Zürich unterliegen in den Bereichen Anmeldung, Bezahlung und Abmeldung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienkurse des Sportamts Zürich.

 

2. Anmeldung

2.1. Eine Anmeldung ist nur gültig, wenn sie per Registrationsformular auf der Website des Veranstalters getätigt worden ist. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).

2.2. Als definitive Bestätigung der Teilnahme gilt ausschliesslich die Bestätigungsemail des Veranstalters (bitte auch im Spam-Ordner nachschauen, falls keine E-Mail eingegangen ist, unter info@limetreecamp.ch melden).

2.3. Bei ausgebuchtem Feriencamp werden die Eltern umgehend per E-Mail informiert.

2.4. Bei ausgebuchten Feriencamps, besteht die Möglichkeit Kinder auf der Warteliste einzutragen. Plätze auf der Warteliste werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

2.5. Bei Anmeldungen für das LimeTree Kindercamp, welche über das Online-Formular des Sportamts Stadt Zürich getätigt werden, gelten in diesem Bereich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienkurse des Sportamts Zürich.

 

3. Bezahlung

3.1. Mit der Bestätigungsemail wird gleichzeitig die IBAN-Nummer zur Überweisung der Teilnahmegebühr verschickt (es werden keine Papierrechnungen versandt).

3.2. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb 30 Tage nach Erhalt des Bestätigungsemail zu bezahlen.

3.3. Bei Anmeldungen die später als 30 Tage vor Camp- Beginn eintreffen, ist die Teilnahmegebühr in jedem Fall vor Beginn des Kindercamps zu bezahlen.

3.4. Bei Anmeldungen für das LimeTree Kindercamp, welche über das Online-Formular des Sportamts Stadt Zürich getätigt werden, gelten in diesem Bereich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienkurse des Sportamts Zürich.

 

4. Abmeldungen

4.1. Bei Abmeldung nach Ausgang der Anmeldebestätigung (nachweisbar im E-Mail Postausgang der Campleitung) bis 2 Wochen vor dem Camp wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben. Eine allfällig bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird bis zu 2 Wochen vor dem Camp zurückerstattet. Bei Abmeldungen, die uns später als 14 Tage vor Kursbeginn erreichen, werden 50% der Teilnahmegebühr verrechnet. Bei Abmeldungen ab dem 7. Tag vor Campbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Bei Abbruch des Kindercamps besteht keinerlei Anspruch auf Reduktion oder Rückzahlung.                          

 

4.2. Bei  Verhinderung, Unfall oder Krankheit wird eine Annulationsversicherung empfohlen. 

 

4.3. Über Abwesenheiten während des Camps muss die Campleitung informiert sein.

 

4.4. Abmeldungen werden ausschliesslich per E-Mail an info@limetreecamp.ch entgegengenommen. 

4.5. Bei Abmeldungen für das LimeTree Kindercamp, welche über das Online-Formular des Sportamts Stadt Zürich getätigt werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienkurse des Sportamts Zürich.

 

5. Absage des Camps durch den Veranstalter

5.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Krankheit oder Unvorhersehbarem ein Kindercamp – auch kurzfristig – abzusagen.

Der Veranstalter haftet nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

·     Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht     beteiligt ist.

·     Auf höherer Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

5.2. Das Camp findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird das Kindercamp in der Regel nicht durchgeführt.

5.3. Wird ein Camp abgesagt, werden die Eltern der Teilnehmer/Innen schnellstmöglich per Email oder SMS über einen Ausfall informiert, mit Ausnahme von nicht vorhersehbaren Ausfällen. Bei nicht Zustandekommen eines Kindercamps wird die geleistete Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.

 

6. Versicherung

6.1. Die Teilnehmer/innen, bzw. ihre Eltern, sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung (Haftpflicht- Kranken-und Unfallversicherung) verantwortlich. Für mutwillige Beschädigung haftet die Haftpflichtversicherung der Eltern. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

6.2. Die Nutzung der Campräumlichkeiten und Angebote erfolgt für die Teilnehmerinnen auf eigene Gefahr.

 

7. Teilnahmefähigkeit

7.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder im Alter von 9 – 12 Jahren.

7.2. Nahrungsmittel-Allergien und andere, die Campteilnahme beeinträchtigende Aspekte sind dem Veranstalter bei Anmeldung schriftlich mitzuteilen (Rubrik „Allergien“ im Online-Anmeldeformular). Sollte im Laufe des Kindercamps eine gesundheitliche Einschränkung eintreten, ist die Campleitung unter info@limetreecamp.ch umgehend zu informieren. Im Falle des Verschweigens allfälliger Allergien oder anderer, die Teilnahme einschränkender Leiden, übernimmt das Kindercamp LimeTree keine Haftung.

7.3. Kinder, die wiederholt durch ihr Benehmen die Durchführung des Kindercamps beeinträchtigen, können von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen werden.

 

8. Haftung

8.1. Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

8.2. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Teilnahmegebühr beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

8.4. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

 

9. Verwendung von Daten und Datenschutz

9.1. Zur Evaluation des LimeTree Kindercamps behält sich der Veranstalter vor, die bei der Anmeldung und während des Camps angegebenen und erhaltenen Daten und Informationen über die Teilnehmer/innen anonymisiert zu verwenden. Der Veranstalter bearbeitet diese Daten mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes.

9.2. Die Email Adressen, die für die LimeTree Camp Anmeldungen online eingegeben werden, werden für unsere LimeTree Camp Updates und/oder Newsletter verwendet. Diese können jederzeit abgemeldet werden. 

 

10. Fotos

10.1. Der Veranstalter kann Fotos von LimeTree Kindercamp, auf welchen Teilnehmer/innen zu erkennen sind, auf seiner Webseite und für weitere Kommunikationsmassnahmen, ohne Angaben von Namen, verwenden. Sollte dies gegen den Willen einer Person geschehen sein, so kann er/sie den Veranstalter anweisen, seine/ihr Kind auf dem Bild zu entfernen. Weitere und eigene Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollten Eltern nicht einverstanden sein, dass ihr Kind fotografiert und/oder Bilder ihres Kindes verwendet werden, ist dies vor Kursbeginn der Campleitung an info@limetreecamp.ch schriftlich mitzuteilen.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

12. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Verein food.body.world ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

 

food.body.world –  im Dezember 2017